Lohn


Unsere Leistungen im Bereich Lohn

Lohnbuchhaltung

Sorgfältige und sichere Bearbeitung Ihrer Lohnangelegenheiten

Die Lohnbuchführung umfasst ein breites Spektrum von Einzelaufgaben. Neben steuerrechtlichen Aspekten sind sozialversicherungsrechtliche Vorgaben zu beachten.

Sofern Sie die komplexe Lohnbuchführung nicht selbst durchführen, bieten wir Ihnen folgende Leistungen, anpassbar auf Ihre speziellen Bedürfnisse:
  • Einrichten der Lohnbuchführung
  • Übernahme der laufenden Lohnbuchführung (inkl. Baulohn)
  • Datenübermittlungen von Lohnsteuer- und Sozial-versicherungsmeldungen
  • Sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Lohnbuchführung, z. B. Jahresentgeltnachweise, Anträge an Krankenkassen lt. Lohnfortzahlungsgesetz
  • Erstellung von Buchungslisten, Lohnartenlisten, Kostenstellenlisten, Kostenträgerlisten, Einarbeitung pfändbarer Beträge
  • Lohnsteuerliche Beratung: Tantiemen, Urlaubs-Weihnachtsgelder, Schlechtwetterzeiten, Kurzarbeitszeiten, Abfindungen, Sachbezüge, geringfügige Beschäftigungserhältnisse (Mini-Jobs, Schüler / Studenten etc.)
  • Betreuung und Teilnahme bei Prüfungen (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Mindestlohn, Berufsgenossenschaft, Künstlersozialkasse, Arbeitsamt etc.)
  • Lohnkonzepte: Fachkräfte finden / Mitarbeiterbindung / Kostenreduzierung

Lohnkonzept

Mitarbeiter binden + finden mit attraktiven Lohnkonzept-Lösungen gegen den Fachkräftemangel. Als unser Mandant erhalten Sie neben der klassischen Lohnabrechnung deutlich spürbare Mehrwerte, die weit über den „Lohn“ hinausgehen. Als unser Mandant beraten und unterstützen wir Sie, wenn es um attraktive Benefit- und Bonuslösungen geht.

Als Mitglied im Lohnkonzept + Netzwerk bilden wir uns für Sie auf regelmäßigen Fachtagungen und Workshops regelmäßig aus. Der Erfahrungsaustausch im Netzwerk bedeutet für Sie als unser Mandant regelmäßig neue Impulse, Lösungen und Anregungen zu dem Aufbau einer attraktiven Arbeitgebermarke. Sie möchten mehr erfahren, dann schauen Sie auf unserer Lohnkonzept-Themenseite siese.lohnkonzept.de vorbei.

Wir erstellen Ihnen ein individuelles Lohnkonzept

Wir sind seit 2014 aktives Mitglied im Lohnkonzept Netzwerk (www.lohnkonzept-netzwerk.de).

Durch den Einsatz steuer- und sozialversicherungsfreier Bausteine reduzieren wir um Rahmen unserer Beratung die Lohnnebenkosten des Arbeitgebers und erhöhen das Netto des Mitarbeiters.

Auf unserer Webseite siese.lohnkonzept.de erhalten Sie weitere Informationen.

Steuerberater für Baulohn

Das korrekte Abrechnen von Baulohn ist umfassend und kompliziert

Lohnabrechnung im Baugewerbe

Der Baulohn setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die je nach Baugewerbe unterschiedlich sind. Zudem gibt es verschiedene Tarife und Zusatzkassen.

Für die Berechnung der Löhne ist entsprechendes Fachwissen unabdingbar, um z.B. die Regelungen für Überbrückungsgeld, Saisonkurzarbeitergeld oder die Beiträge für die Zusatzversorgungskasse korrekt beachtet werden.

Die Buchführung muss sich perfekt mit den zahlreichen Rahmentarifverträgen und Manteltarifverträgen auskennen. Diese Verträge werden zudem ergänzt durch Tarifverträge der Altersvorsorge und Urlaubskassen.

Die Anforderungen sind somit recht komplex, zumal sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Tarifverträge immer wieder ändern können.

Aufgrund mehrjähriger Erfahrung und Expertise unterstützt Sie unsere Steuerkanzlei – neben der gewöhnlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung – im Rahmen der Baulohnabrechnung mit:
  • Meldungen an die Sozialkassen des Baugewerbes
  • Anträgen auf Saison-Kurzarbeitergeld (Saison KUG) für Ihr Baugewerbe
  • Erstellung von Sofortmeldungen für im Bau beschäftigte Mitarbeiter
  • Führen von Arbeitszeitkonten und Kalendarium-Erfassung
Wer muss Baulohn abrechnen?
  • Bau-Hauptgewerbe
  • Maler- und Lackierfirmen
  • Dachdeckerbetriebe
  • Gerüstbau
  • Landschaftsbau