Die E-Rechnung kommt
Wichtige Informationen und Wissenswertes über die neue E-Rechnung
Ende März 2024 wurde das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Unter anderem beinhaltet das Gesetz auch die verpflichtende Neuregelung zur Rechnungsstellung.
Das wurde beschlossen:
Zukünftig werden alle Umsätze zwischen Unternehmen, die im Inland (inkl. Gebiete nach § 1 Abs. 3 UStG) ansässig sind, von der neuen E-Rechnungspflicht erfasst. Damit sind Business-to-Business-Umsätze zukünftig verpflichtend über E-Rechnungen abzurechnen.
Auch die technische Möglichkeit, eine E-Rechnung zu empfangen, ist im neuen Gesetz geregelt. Dieser Umstand führt dazu, dass Sie jetzt tätig werden müssen. Denn ab Januar 2025 werden Sie bereits E-Rechnungen von Geschäftspartnern erhalten.
Um Sie umfassend über die Neuerungen zu informieren, habe wir Ihnen einen Video-Podcast erstellt. Hier erfahren Sie alles Wichtige! Bitte setzen Sie sich bei Fragen mit uns rechtzeitig in Verbindung.
Ihr Ansprechpartner bei uns in der Kanzlei ist:
Frau Heike Siese | Telefon: +49 5202 – 95 65 14