Die E-Rechnung kommt


Wichtige Informationen und Wissenswertes über die neue E-Rechnung

Ende März 2024 wurde das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Unter anderem beinhaltet das Gesetz auch die verpflichtende Neuregelung zur Rechnungsstellung.

 

Das wurde beschlossen:

Zukünftig werden alle Umsätze zwischen Unternehmen, die im Inland (inkl. Gebiete nach § 1 Abs. 3 UStG) ansässig sind, von der neuen E-Rechnungspflicht erfasst. Damit sind Business-to-Business-Umsätze zukünftig verpflichtend über E-Rechnungen abzurechnen.

Auch die technische Möglichkeit, eine E-Rechnung zu empfangen, ist im neuen Gesetz geregelt. Dieser Umstand führt dazu, dass Sie jetzt tätig werden müssen. Denn ab Januar 2025 werden Sie bereits E-Rechnungen von Geschäftspartnern erhalten.

 

Um Sie umfassend über die Neuerungen zu informieren, habe wir Ihnen einen Video-Podcast erstellt. Hier erfahren Sie alles Wichtige! Bitte setzen Sie sich bei Fragen mit uns rechtzeitig in Verbindung.

Ihr Ansprechpartner bei uns in der Kanzlei ist:

Frau Heike Siese | Telefon: +49 5202 – 95 65 14

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